AGB Handwork GmbH HRBXXXXX Stand 05.09.2019
Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen der Handwork GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, Herr Matthias S. v. Knobelsdorf, Herr Jesper Kolk und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein
Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.
# allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1 Bestellungen des Kunden bei Handwork GmbH, stellen
lediglich ein Angebot an Handwork GmbH zum Abschluss eines Vertrages dar. Die
Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch Handwork GmbH.
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die Annahme erfolgt durch Handwork GmbH mit gesonderter
Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware
2. Lieferung
2.1 Handwork GmbH liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt.
und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung
fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung
abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im
Eigentum von Handwork GmbH (nachfolgend: Vorbehaltsware).
Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Handwork GmbH. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Muster- GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Gewährleistung
4.1 Es gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch
diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Handwork GmbH über die Art
der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der
Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die
Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch
nicht erfasst.
4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Handwork GmbH nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Handwork GmbH dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder de- ren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn
nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen
gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des
Vertragspartners ausgeführt werden.
1. Kosten
1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen
nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche
Anforderung durch den Kunden erstellt. 1.3. Ein vom Vertragspartner
gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich
abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des
Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner
berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der
Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
1.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu
vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in
den Ursprungszustand zurückversetzt.
1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete
Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die
Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert
auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen
Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den
Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders
aufzuführen sind.
2. Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.
3. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Handwork GmbH kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
4. Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene
Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu
sorgen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der
erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle
Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen
vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
4.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so
ist Handwork GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf
seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.
4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen
unberührt.
5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
5.1 Die Angaben von Handwork GmbH über Reparatur-
oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind un-verbindlich.
5.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B.
Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs-
oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen,
höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen
angemessen.
6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald
ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann
die Abnahme nicht verweigert werden.
6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach
Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat
der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach
Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte
wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu
den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
7. erweitertes Pfandrecht
Handwork GmbH steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend ge- macht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Handwork GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Handwork GmbH Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Handwork GmbH für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
Schlußbestimmungen
Handwork GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Handwork GmbH und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
Kontakt
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle
des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8,
77694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41
geltendes Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.